• Die Rubrik „Wer hat meine Daten abgerufen“? bietet einen Überblick über alle Behörden und Einrichtungen, die im Laufe der letzten sechs Monate über einen föderalen Dienste-Integrator Zugriff auf Ihre Daten hatten. Diese Informationen sind aus drei Bestandteilen zusammengesetzt: wer, was und wann.

    WER: die Identität der Behörde oder der Einrichtung, die ihre Daten erhalten hat, sowie die Identität der Behörde oder Einrichtung, die diese übermittelt hat (Quelle).
    WAS: die Datenkategorie.
    WANN: das genaue Datum der Beratung.

  • Jede Einrichtung oder Behörde, die Daten über den föderalen Dienste-Integrator erhält, muss über eine Erlaubnis oder Berechtigung zum Empfang dieser Daten verfügen. Diese Erlaubnis oder Berechtigung ist immer auf einen bestimmten Zweck beschränkt. Wir verfügen jedoch nicht über Informationen über die konkrete Situation, in der eine Einrichtung oder eine Behörde Daten konsultiert, oder über den genauen Grund für dieser Konsultierung. Wir können Ihnen daher nicht den genauen Grund für eine Konsultierung mitteilen.

    Wenn Sie wissen möchten, warum eine Instanz bestimmte Daten von Ihnen konsultiert hat, wenden Sie sich bitte direkt an diese Instanz. Weitere Informationen können Sie den FAQ entnehmen: Was kann ich tun, wenn ich weitere Fragen zu einer bestimmten Datenkonsultierung habe?

  • Mehrere Einträge können darauf hindeuten, dass mehrere Dienste beteiligt waren. Der föderale Dienste-Integrator setzt sich nämlich aus verschiedenen Diensten pro Datenkategorie, pro Datengruppe oder auch pro Daten aus der Datenquelle zusammen. Diese Dienste werden speziell für die Zusammensetzung der Datenquelle und die Bedürfnisse der Empfängerinstanz entwickelt. So stellen wir sicher, dass die jeweilige Behörde oder Einrichtung nur auf die Daten zugreift, zu deren Konsultierung sie berechtigt ist.

    Es ist durchaus möglich, dass eine Behörde oder Einrichtung mehrere dieser Dienste in Anspruch nimmt, um verschiedene Daten aus derselben Quelle anzufordern. In diesem Fall sehen Sie daher getrennte Einträge.

    Ein fiktives Beispiel: Der FÖD Mobilität konsultiert die Daten des Nationalregisters über den Dienst „Personenbezogene Daten – Name, Vorname und Geburtsdatum“. Gleichzeitig konsultiert er einen weiteren Dienst, „Personenbezogene Daten – Adresse“, und schließlich einen dritten Dienst, „Personenbezogene Daten – Adresshistorie“, um ein möglichst vollständiges Dossier zu erhalten. Es handelt sich um drei verschiedene Dienste für die gleiche Kategorie „personenbezogene Daten“. In Ihrem persönlichen Bericht werden daher drei Einträge erscheinen, die anzeigen, dass der FÖD Mobilität gleichzeitig oder kurz hintereinander auf Ihre Daten zugegriffen hat.

  • Wenn Sie noch Fragen zu einer bestimmten Konsultierung haben, wenden Sie sich am besten an den Datenschutzbeauftragten der Behörde oder Einrichtung, welche die Daten konsultiert hat. Die genauen Kontaktdaten dieser Person werden auf der Website der betreffenden Behörde oder Einrichtung aufgeführt. Alternativ können Sie die entsprechenden Kontaktdaten auch anfragen, indem Sie unser Kontaktformular ausfüllen . Verdacht auf Missbrauch? Kontaktieren Sie uns auch in diesem Fall über unser Formular.

  • Ein Dienste-Integrator ist „ eine Instanz, die durch oder aufgrund des Gesetzes auf einer bestimmten Befugnisebene oder in einem bestimmten Sektor mit der Dienste-Integration beauftragt ist“. Dies ist die Definition gemäß dem Gesetz vom 15. August 2012 über die Schaffung und Organisation eines föderalen Dienste-Integrators.

    Dienste-Integration bezeichnet einerseits den elektronischen Austausch von Daten zwischen Instanzen und andererseits die Zugänglichmachung (Bereitstellung) dieser Daten. Die Aufgabe des föderalen Dienste-Integrators besteht darin, die Datenverarbeitungsprozesse mit Zustimmung der teilnehmenden öffentlichen Dienste und der anderen Dienst-Integratoren zu integrieren. Ziel ist es, den Datenaustausch und die damit verbundenen Dienste zu vereinfachen, indem der Verwaltungsaufwand verringert und eine sichere digitale Alternative angeboten wird.

  • In Belgien gibt es derzeit sechs öffentliche Dienste-Integratoren:

    1. FÖD BOSA, der föderale Dienste-Integrator (außer für Organisationen und Einrichtungen des Netzes der sozialen Sicherheit und Akteure des Pflegesektors);
    2. La Banque Carrefour de la Sécurité Sociale , die für die Koordinierung des E-Government für die Einrichtungen des Netzes der sozialen Sicherheit zuständig ist;
    3. die Plattform eHealth, die mit ihren Diensten den elektronischen Austausch von Gesundheitsdaten unterstützt;
    4. Paradigm, der regionale Dienste-integrator für Brüssel;
    5. Digitaal Vlaanderen, der regionale Dienste-Integrator für Flandern;
    6. Banque Carrefour d’Échange de Données (BCED), der regionale Dienste-Integrator für die Wallonie und die Französische Gemeinschaft (Föderation Wallonie-Brüssel)
  • Ein persönlicher Bericht von „Wer hat sich meine Daten angeschaut?“ umfasst nur über den föderalen Dienste-Integrator vorgenommene Konsultierungen. Es ist jedoch möglich, dass andere Datenaustausche, die zwischen den betreffenden Behörden und Einrichtungen stattgefunden haben, nicht in Ihrem persönlichen Bericht enthalten sind. In diesem Fall handelt es sich um einen Austausch über einen anderen Dienste-Integrator als den föderalen Dienste-Integrator oder um einen Austausch, der direkt zwischen Behörden oder Einrichtungen stattgefunden hat, ohne dass ein Dienste-Integrator beteiligt war.

    Darüber hinaus können in einigen besonderen Fällen keine Angaben zum Datenaustausch gemacht werden. Diese Bestimmung ist ausdrücklich vom Gesetz vom 15. August 2012 über die Schaffung und Organisation eines föderalen Dienste-Integrators (Art. 16, § 2) vorgesehen. Im Einzelnen handelt es sich um von folgenden Stellen vorgenommene Konsultierungen:

    • Verwaltungs- und Gerichtsbehörden oder Dienste, die mit der Überwachung, Ermittlung, Verfolgung oder Ahndung von Straftaten beauftragt sind;
    • die föderale Polizei;
    • der Ständige Ausschuss für die Kontrolle über die Polizeidienste und der Ständige Ausschuss für die Kontrolle über die Nachrichtendienste sowie ihre jeweiligen Forschungsdienste;
    • das Koordinierungsorgan für die Bedrohungsanalyse;
    • die Staatssicherheit;
    • der Allgemeine Nachrichten- und Sicherheitsdienst;
    • die Generalinspektion der föderalen Polizei und der lokalen Polizei.
  • Die Konsultierungen erfolgen

    • entweder manuell auf Ihre eigene Veranlassung oder die eines Mitarbeiters einer bestimmten Behörde oder Einrichtung,
    • oder über ein automatisiertes System einer Behörde oder Einrichtung, die die Daten konsultiert. Dies ist z. B. der Fall, wenn Daten einer großen Anzahl von Personen gleichzeitig abgerufen werden oder wenn Daten aktualisiert oder synchronisiert werden sollen. Diese Art von automatischen Konsultierungen erfolgt häufig in Gruppen („Batches“) und findet aus Gründen der Effizienz manchmal nachts statt.
  • Die Sechsmonatsfrist ist eine Folge des Gesetzes vom 15. August 2012 über die Schaffung und Organisation eines föderalen Dienste-Integrators (Art. 16, § 2), wonach jeder das Recht hat, alle Behörden, Einrichtungen und Personen, die während der vergangenen sechs Monate seine Daten über das Netz konsultiert oder fortgeschrieben haben, zu kennen, wobei einige Ausnahmen bestehen.

  • Nach dem Gesetz vom 15. August 2012 hat der föderale Dienste-Integrator diese Daten zehn Jahre lang aufzubewahren (Art. 14, § 5).

  • Nur autorisierte Behörden oder Einrichtungen können die Datenquellen über den föderalen Dienste-Integrator einsehen. Je nachdem, um welche Datenquelle es sich handelt, kann die entsprechende Genehmigung oder Erlaubnis auf unterschiedliche Weise erteilt werden:

    • mittels eines Protokolls zwischen den Behörden oder Einrichtungen, die für das Senden und Empfangen zuständig sind;
    • durch einen Beschluss des ehemaligen sektoriellen Ausschusses für die Föderalbehörde, des ehemaligen sektoriellen Ausschusses für das Nationalregister oder des Informationssicherheitsausschusses;
    • durch eine Entscheidung des Innenministers bzw. der Innenministerin (speziell für das Nationalregister);
    • explizit durch einen Verordnungstext.
  • Meine Akte und my Data bieten eine vergleichbare Transparenz.

    Derzeit stellt Meine Akte jedoch eine vollständige Übersicht der im Nationalregister vorgenommenen Abfragen Ihrer Daten (mit Ausnahme von im Rahmen polizeilicher oder gerichtlicher Ermittlungen durchgeführten Abfragen) bereit.

    In der Anwendung my Data hingegen werden die Abfragen aufgeführt, die über die Dienste des föderalen Dienste-Integrators vorgenommen wurden (weitere diesbezügliche Informationen können diesem FAQ entnommen werden).

    Einige Abfragen werden daher zwar in Meine Akte, aber nicht in my Data aufgeführt, da die in Meine Akte aufgeführten Abfragen nicht über unsere Datendienste, sondern direkt im Nationalregister vorgenommen wurden.  

    Dafür erhalten Sie in my Data eine wesentlich umfassendere Übersicht über alle Abfragen Ihrer personenbezogenen Daten, die über die Dienste des föderalen Dienste-Integrators in einem breiten Spektrum öffentlicher Quellen durchgeführt wurden (nicht nur Suchanfragen im Nationalregister, sondern auch in den Unternehmensdaten des FÖD Wirtschaft, den Mobilitätsdaten des FÖD Mobilität, den Katasterdaten des FÖD Finanzen usw.).

  • Der föderale Dienste-Integrator verfügt über keine spezifischen Informationen zu den Personen, die Ihre personenbezogenen Daten in den Einrichtungen abgefragt haben.

    Bei Fragen zu vorgenommenen Abfragen oder wenn Sie den Verdacht haben, dass eine Abfrage Ihrer Daten durch eine Einrichtung auf unangemessene Weise erfolgt ist oder gegen Vorschriften verstößt, müssen Sie sich an die betreffende Einrichtung wenden, um weitere Informationen zu erhalten. Die Einrichtungen sind verpflichtet, ihre Abfragen zu archivieren und deren Rückverfolgbarkeit sicherzustellen, und sind daher in der Lage, Ihnen Informationen zur Art dieser Abfragen sowie zum betreffenden Dienst bereitzustellen.

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