• My Data soll Bürgerinnen und Bürgern einen besseren Überblick über die sie betreffenden personenbezogenen Daten bieten, die von Behörden verarbeitet werden. 
      Sie umfasst vier Teile:

      • DSGVO-Verzeichnis: Diese Website stellt einen allgemeinen Überblick über alle durch föderale Institutionen vorgenommenen Verarbeitungstätigkeiten bereit.
      • Authentische Quellen: Diese Website stellt einen Überblick über alle Datenbanken bereit, die bestätigte Informationen beinhalten. Diese Datenbanken werden von den jeweiligen Institutionen fortgeschrieben, in deren alleinige Zuständigkeit sie fallen.
      • Wer hat meine Daten abgerufen: Diese Anwendung zeigt an, welche Institution wann über den föderalen Dienste-Integrator auf Ihre personenbezogenen Daten zugegriffen hat.
      • Meine Daten: Diese Anwendung zeigt die personenbezogenen Daten an, die von den jeweiligen föderalen Institutionen verwaltet wurden.
    • Dieses Projekt wird von der „Aufbau- und Resilienzfazilität“ der Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterstützt, mit dem Ziel, eine transparentere Interaktion zwischen Behörden und Bürgerinnen und Bürgern zu schaffen. Für weitere Informationen siehe die Seite https://commission.europa.eu/business-economy-euro/economic-recovery/recovery-and-resilience-facility_fr

    • In „Meine Daten“ finden Sie die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die von den unterschiedlichen föderalen Institutionen verarbeitet werden. Die Verwaltung Ihrer Daten fällt in den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Einrichtungen.

    • Die föderalen Institutionen sind für die Verwaltung Ihrer Daten zuständig und bestimmen, welche Informationen sie in „Meine Daten“ anzeigen.

    • Diese Anwendung wird nach und nach weitere föderale Institutionen aufnehmen und somit eine wachsende Anzahl von Daten zur Verfügung stellen.

    • Bei unkorrekten oder unvollständigen Daten setzen Sie sich bitte mit der jeweiligen für diese Daten zuständigen föderalen Institution (d. h. der Quelle) in Verbindung.
      Auf der Seite https://www.autoriteprotectiondonnees.be/citoyen/vie-privee/quels-sont-mes-droits finden sie nähere Angaben zu Ihren Rechten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung.

    • Sie sehen ausschließlich Daten zu Fahrzeugen, deren Eigentümer Sie sind (d. h. deren Nummernschild auf Ihren Namen lautet). Wenn Sie z. B. ein Leasing-Fahrzeug fahren, ist das Leasingunternehmen der Eigentümer des Fahrzeugs.

    • Ziel von myData ist es, Ihnen im Rahmen der Transparenz die Daten anzuzeigen, die der Verwaltung über Sie vorliegen. MyGov ist eine Wallet, die Ihnen über Ihr Smartphone Zugriff auf Ihre Zertifikate, Urkunden und andere offizielle Dokumente ermöglicht. Sie können über myGov auch Ihre eBox einsehen und Transaktionen in eLoket durchführen. Einige Daten können in beiden Anwendungen erscheinen, wenn auch für unterschiedliche Zwecke.

    • Die Rubrik „Wer hat meine Daten abgerufen?“ bietet einen Überblick über alle Behörden und Einrichtungen, die im Laufe der letzten zwölf Monate über einen föderalen Dienste-Integrator Ihre Daten konsultiert haben. Diese Informationen sind aus drei Bestandteilen zusammengesetzt: wer, was und wann.

      WER: die Identität der Behörde oder der Einrichtung, die ihre Daten erhalten hat, sowie die Identität der Behörde oder Einrichtung, die diese übermittelt hat (Quelle).
      WAS: die Datenkategorie.
      WANN: das genaue Datum der Beratung.

    • Jede Einrichtung oder Behörde, die Daten über den föderalen Dienste-Integrator erhält, muss über eine Erlaubnis oder Berechtigung zum Empfang dieser Daten verfügen. Diese Erlaubnis oder Berechtigung ist immer auf einen bestimmten Zweck beschränkt. Wir verfügen jedoch nicht über Informationen über die konkrete Situation, in der eine Einrichtung oder eine Behörde Daten konsultiert, oder über den genauen Grund für dieser Konsultierung. Wir können Ihnen daher nicht den genauen Grund für eine Konsultierung mitteilen.

      Wenn Sie wissen möchten, warum eine Instanz bestimmte Daten von Ihnen konsultiert hat, wenden Sie sich bitte direkt an diese Instanz. Weitere Informationen können Sie den FAQ entnehmen: Was kann ich tun, wenn ich weitere Fragen zu einer bestimmten Datenkonsultierung habe?

    • Mehrere Einträge können darauf hindeuten, dass mehrere Dienste beteiligt waren. Der föderale Dienste-Integrator setzt sich nämlich aus verschiedenen Diensten pro Datenkategorie, pro Datengruppe oder auch pro Daten aus der Datenquelle zusammen. Diese Dienste werden speziell für die Zusammensetzung der Datenquelle und die Bedürfnisse der Empfängerinstanz entwickelt. So stellen wir sicher, dass die jeweilige Behörde oder Einrichtung nur auf die Daten zugreift, zu deren Konsultierung sie berechtigt ist.

      Es ist durchaus möglich, dass eine Behörde oder Einrichtung mehrere dieser Dienste in Anspruch nimmt, um verschiedene Daten aus derselben Quelle anzufordern. In diesem Fall sehen Sie daher getrennte Einträge.

      Ein fiktives Beispiel: Der FÖD Mobilität konsultiert die Daten des Nationalregisters über den Dienst „Personenbezogene Daten – Name, Vorname und Geburtsdatum“. Gleichzeitig konsultiert er einen weiteren Dienst, „Personenbezogene Daten – Adresse“, und schließlich einen dritten Dienst, „Personenbezogene Daten – Adresshistorie“, um ein möglichst vollständiges Dossier zu erhalten. Es handelt sich um drei verschiedene Dienste für die gleiche Kategorie „personenbezogene Daten“. In Ihrem persönlichen Bericht werden daher drei Einträge erscheinen, die anzeigen, dass der FÖD Mobilität gleichzeitig oder kurz hintereinander auf Ihre Daten zugegriffen hat.

    • Wenn Sie noch Fragen zu einer bestimmten Konsultierung haben, wenden Sie sich am besten an den Datenschutzbeauftragten der Behörde oder Einrichtung, welche die Daten konsultiert hat. Die genauen Kontaktdaten dieser Person werden auf der Website der betreffenden Behörde oder Einrichtung aufgeführt. Alternativ können Sie die entsprechenden Kontaktdaten auch anfragen, indem Sie unser Kontaktformular ausfüllen . Verdacht auf Missbrauch? Kontaktieren Sie uns auch in diesem Fall über unser Formular.

    • Ein Dienste-Integrator ist „ eine Instanz, die durch oder aufgrund des Gesetzes auf einer bestimmten Befugnisebene oder in einem bestimmten Sektor mit der Dienste-Integration beauftragt ist“. Dies ist die Definition gemäß dem Gesetz vom 15. August 2012 über die Schaffung und Organisation eines föderalen Dienste-Integrators.

      Dienste-Integration bezeichnet einerseits den elektronischen Austausch von Daten zwischen Instanzen und andererseits die Zugänglichmachung (Bereitstellung) dieser Daten. Die Aufgabe des föderalen Dienste-Integrators besteht darin, die Datenverarbeitungsprozesse mit Zustimmung der teilnehmenden öffentlichen Dienste und der anderen Dienst-Integratoren zu integrieren. Ziel ist es, den Datenaustausch und die damit verbundenen Dienste zu vereinfachen, indem der Verwaltungsaufwand verringert und eine sichere digitale Alternative angeboten wird.

    • In Belgien gibt es derzeit sechs öffentliche Dienste-Integratoren:

      1. FÖD BOSA, der föderale Dienste-Integrator (außer für Organisationen und Einrichtungen des Netzes der sozialen Sicherheit und Akteure des Pflegesektors);
      2. La Banque Carrefour de la Sécurité Sociale , die für die Koordinierung des E-Government für die Einrichtungen des Netzes der sozialen Sicherheit zuständig ist;
      3. die Plattform eHealth, die mit ihren Diensten den elektronischen Austausch von Gesundheitsdaten unterstützt;
      4. Paradigm, der regionale Dienste-integrator für Brüssel;
      5. Digitaal Vlaanderen, der regionale Dienste-Integrator für Flandern;
      6. Banque Carrefour d’Échange de Données (BCED), der regionale Dienste-Integrator für die Wallonie und die Französische Gemeinschaft (Föderation Wallonie-Brüssel).
    • Ein persönlicher Bericht von „Wer hat sich meine Daten angeschaut?“ umfasst nur über den föderalen Dienste-Integrator vorgenommene Konsultierungen. Es ist jedoch möglich, dass andere Datenaustausche, die zwischen den betreffenden Behörden und Einrichtungen stattgefunden haben, nicht in Ihrem persönlichen Bericht enthalten sind. In diesem Fall handelt es sich um einen Austausch über einen anderen Dienste-Integrator als den föderalen Dienste-Integrator oder um einen Austausch, der direkt zwischen Behörden oder Einrichtungen stattgefunden hat, ohne dass ein Dienste-Integrator beteiligt war.

      Darüber hinaus können in einigen besonderen Fällen keine Angaben zum Datenaustausch gemacht werden. Diese Bestimmung ist ausdrücklich vom Gesetz vom 15. August 2012 über die Schaffung und Organisation eines föderalen Dienste-Integrators (Art. 16, § 2) vorgesehen. Im Einzelnen handelt es sich um von folgenden Stellen vorgenommene Konsultierungen:

      • Verwaltungs- und Gerichtsbehörden oder Dienste, die mit der Überwachung, Ermittlung, Verfolgung oder Ahndung von Straftaten beauftragt sind;
      • die föderale Polizei;
      • die lokale Polizei;
      • der Ständige Ausschuss für die Kontrolle über die Polizeidienste und der Ständige Ausschuss für die Kontrolle über die Nachrichtendienste sowie ihre jeweiligen Forschungsdienste;
      • das Koordinierungsorgan für die Bedrohungsanalyse;
      • die Staatssicherheit;
      • der Allgemeine Nachrichten- und Sicherheitsdienst;
      • die Generalinspektion der föderalen Polizei und der lokalen Polizei.
    • Die Konsultierungen erfolgen

      • entweder manuell auf Ihre eigene Veranlassung oder die eines Mitarbeiters einer bestimmten Behörde oder Einrichtung,
      • oder über ein automatisiertes System einer Behörde oder Einrichtung, die die Daten konsultiert. Dies ist z. B. der Fall, wenn Daten einer großen Anzahl von Personen gleichzeitig abgerufen werden oder wenn Daten aktualisiert oder synchronisiert werden sollen. Diese Art von automatischen Konsultierungen erfolgt häufig in Gruppen („Batches“) und findet aus Gründen der Effizienz manchmal nachts statt.
    • Die Zwölfmonatsfrist ist eine Folge des Gesetzes vom 15. August 2012 über die Schaffung und Organisation eines föderalen Dienste-Integrators (Art. 16, § 2), wonach jeder das Recht hat, alle Behörden und Einrichtungen, die während der vergangenen zwölf Monate seine Daten über das Netz konsultiert oder fortgeschrieben haben, zu kennen, wobei einige Ausnahmen bestehen.

    • Nach dem Gesetz vom 15. August 2012 hat der föderale Dienste-Integrator diese Daten zehn Jahre lang aufzubewahren (Art. 14, § 5).

    • Nur autorisierte Behörden oder Einrichtungen können die Datenquellen über den föderalen Dienste-Integrator einsehen. Je nachdem, um welche Datenquelle es sich handelt, kann die entsprechende Genehmigung oder Erlaubnis auf unterschiedliche Weise erteilt werden:

      • mittels eines Protokolls zwischen den Behörden oder Einrichtungen, die für das Senden und Empfangen zuständig sind;
      • durch einen Beschluss des ehemaligen sektoriellen Ausschusses für die Föderalbehörde, des ehemaligen sektoriellen Ausschusses für das Nationalregister oder des Informationssicherheitsausschusses;
      • durch eine Entscheidung des Innenministers bzw. der Innenministerin (speziell für das Nationalregister);
      • explizit durch einen Verordnungstext.
    • Wenn ein Online-Formular der Verwaltung Ihre persönlichen Daten verwendet, um Ihre Kontaktdaten automatisch einzutragen (z. B. per Itsme oder mit Ihrem Personalausweis), kann dieses auf Ihre persönlichen Daten zugreifen, nachdem Sie sich angemeldet haben. Nachstehend finden Sie eine Auflistung der eventuell berücksichtigten Datentypen:

      1. Es besteht die Möglichkeit, dass Ihr Name, Ihr Vorname, Ihre Adresse und weitere Daten für die folgenden Websites der Verwaltung aus dem Nationalregister extrahiert werden:
        • Formulare für Anträge, Formulare für Beschwerden
        • digitaler Schalter Ihrer Ortschaft bzw. Ihrer Stadt
        • Website eBox, Website My Data oder sonstige verwandte Websites
        • Online-Anwendungen der Föderalverwaltung, bei denen Ihre Identität bei der Anmeldung geprüft wird
      2. Die Daten Ihrer Organisation können für die folgenden Websites der Verwaltung aus der Zentralen Datenbank der Unternehmen (ZDU) extrahiert werden:
        • Formulare, die Sie im Namen Ihrer Organisation bzw. Ihres Unternehmens ausfüllen.
        • Websites, die Zugang zu Ihrer Rolle in einer Organisation verlangen.
        • Online-Anwendungen der Föderalverwaltung
    • Meine Akte und myData bieten eine vergleichbare Transparenz.

      Derzeit stellt Meine Akte jedoch eine vollständige Übersicht der im Nationalregister vorgenommenen Abfragen Ihrer Daten (mit Ausnahme von im Rahmen polizeilicher oder gerichtlicher Ermittlungen durchgeführten Abfragen) bereit.

      In der Anwendung myData hingegen werden die Abfragen aufgeführt, die über die Dienste des föderalen Dienste-Integrators vorgenommen wurden (weitere diesbezügliche Informationen können diesem FAQ entnommen werden).

      Einige Abfragen werden daher zwar in Meine Akte, aber nicht in myData aufgeführt, da die in Meine Akte aufgeführten Abfragen nicht über unsere Datendienste, sondern direkt im Nationalregister vorgenommen wurden.

      Dafür erhalten Sie in myData eine wesentlich umfassendere Übersicht über alle Abfragen Ihrer personenbezogenen Daten, die über die Dienste des föderalen Dienste-Integrators in einem breiten Spektrum öffentlicher Quellen durchgeführt wurden (nicht nur Suchanfragen im Nationalregister, sondern auch in den Unternehmensdaten des FÖD Wirtschaft, den Mobilitätsdaten des FÖD Mobilität, den Katasterdaten des FÖD Finanzen usw.).

    • Der föderale Dienste-Integrator verfügt über keine spezifischen Informationen zu den Personen, die Ihre personenbezogenen Daten in den Einrichtungen abgefragt haben.

      Bei Fragen zu vorgenommenen Abfragen oder wenn Sie den Verdacht haben, dass eine Abfrage Ihrer Daten durch eine Einrichtung auf unangemessene Weise erfolgt ist oder gegen Vorschriften verstößt, müssen Sie sich an die betreffende Einrichtung wenden, um weitere Informationen zu erhalten. Die Einrichtungen sind verpflichtet, ihre Abfragen zu archivieren und deren Rückverfolgbarkeit sicherzustellen, und sind daher in der Lage, Ihnen Informationen zur Art dieser Abfragen sowie zum betreffenden Dienst bereitzustellen.

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